Was ist ein Einzelhandelskonzept und welche Bausteine beinhaltet es?
Mit der Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes sollen die Grundlagen für die strategische Steuerung der Einzelhandelslandschaft im Delmenhorster Stadtgebiet verbessert werden. Darüber hinaus soll das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Optimierung der Versorgungssituation, der Ergänzung des örtlichen Angebotes und der qualitativen Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Delmenhorst dienen. Inzwischen liegt der Endbericht des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2024 vor (Stand 31.07.2024). Der Beteiligungsprozess ist damit abgeschlossen, die Homepage dient dennoch weiterhin als Informationsplattform.Wir bedanken uns bei allen Interessenten und Mitwirkenden.
Ein Einzelhandelskonzept besteht im Kern aus den folgenden Bausteinen...
- Angebotsanalyse (inkl. Vollerhebung und Auswertung)
- Analyse der wohnortnahen Versorgung
- Nachfrageanalyse
- Zentralitätskennziffern und Entwicklungspotenziale
- Zentrenkonzept
- Aufstellung einer Sortimentsliste
Ein Einzelhandelskonzept definiert in der Regel...
- Ziele und Leitlinien über die Einzelhandelsentwicklung
- zentrale Versorgungsbereiche
- eine ortsspezifische Liste nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
- eine rechtssichere Begründung der einzelnen Bausteine
Was kann passieren, wenn eine Kommune kein Steuerungskonzept verwendet?
- Ungeordnete Entwicklung des Einzelhandelszentrale Standorte vs. städtebauliche Randlagen
- Verkaufsflächenzuwachs in nichtzentralen Lagen, auch mit innenstadtrelevanten Sortimenten
- Investor*innenabhängige Einzelfallentscheidungen
- Schließung von Betrieben in der Innenstadt, Verlagerungen von Betrieben aus dem Zentrum an nichtzentrale Standorte
- Weitere Frequenzrückgänge in der Innenstadt
Was sind Möglichkeiten und Grenzen eines Einzelhandelskonzeptes?
"Mit einem Einzelhandelskonzept können Kommunen den Wandel im Handel aktiv begleiten und die Ortskerne und andere Einkaufslagen strategisch entwickeln." (IHK, Leitfaden für kommunale Einzelhandelskonzepte, 2014)
Möglichkeiten
- Absicherung der kommunalen Entwicklungsziele (wie im Jahr 2012 und 2017 vom Delmenhorster Stadtrat anerkannt)
- Vorausschauende Gesamtplanung statt hektischer Einzelfallbetrachtung
- Sicherung und Stärkung der Innenstadt sowie der verbrauchernahen, möglichst fußläufigen Nahversorgung
- Sicherung von Gewerbeflächen für klassische Gewerbebetriebe/Handwerker*innen
- Planungs-und Investitionssicherheit für Stadt, Einzelhandel, Immobilieneigentümer*innen, Projektentwickler*innen
- Umsetzung des Konzepts in der Bauleitplanung nach Beschluss als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. §1 (6) Nr. 11 BauGB
- Rechtssicheres räumliches Steuerungsinstrument
Das Einzelhandelskonzept gibt die „Spielregeln“ für alle Marktteilnehmenden vor!
Grenzen
- Informelles Konzept; Inhalte müssen erst in Bauleitplanung überführt werden, um rechtsbindend zu werden
- bei Prüfung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben müssen neben den Aussagen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes auch die Aussagen des Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Region Bremen und die Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogrammes erfüllt werden
Neben dem Einzelhandelskonzept müssen Einzelhandelsgroßprojekte weiterhin die Aussagen des Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Region Bremen und die Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogrammes beachten.